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Regeste

Art. 169 StGB. Verfügung über gepfändeten Lohn.
Ein während der Dauer der Lohnpfändung im Vergleich zum Existenzminimum eingetretener Mindererwerb ist auch dann mit einem Mehrerlös auszugleichen, wenn das unterschiedliche Einkommen auf einen Wechsel von der selbständigen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit zurückzuführen ist.

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Referenzen

Artikel: Art. 169 StGB