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Regeste

Art. 25, 30 und 30bis KUVG: Streitigkeit zwischen Kasse und Versichertem über den anwendbaren Tarifbeim System des "tiers garant".
Der Versicherte muss entweder das kantonale Versicherungsgericht anrufen oder die Kasse ersuchen, beim Schiedsgericht Klage gegen den Arzt einzureichen, dessen Kostennote streitig ist.

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Referenzen

Artikel: Art. 25, 30 und 30bis KUVG