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Regeste

Irrtümliche Aufnahme in die Mitgliedschaft einer Krankenkasse ( Art. 5 Abs. 1 KUVG).
Grundsätzlich soll eine solche Aufnahme annulliert und nicht etwa das Versicherungsverhältnis "ex nunc" aufgelöst werden.

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 1 KUVG