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Regeste

Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung (Art. 5bis Abs. 4 KUVG).
- Frist zum Übertritt in die Einzelversicherung.
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Austritt aus der Kollektivversicherung: Gültigkeit einer Kündigung (Art. 334 ff. OR).
- Verlängerung der Dauer der Mitgliedschaft bei der Kollektivversicherung im Falle einer nach der Kündigung, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist eingetretenen Krankheit (Art. 336e OR).
- Kein stillschweigender Übertritt in die Einzelversicherung.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 5bis Abs. 4 KUVG, Art. 334 ff. OR, Art. 336e OR