Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 30 KUVG: Verfügungen der Krankenkassen (Bestätigung der Rechtsprechung).
- Beziehungen zwischen den in Abs. 1 und 3 genannten Mitteln, insbesondere bei mangelhaften Verfügungen; Natur des zweitgenannten Mittels.
- Zum Verfügungserlass zuständiges Organ.
- Unzulässigkeit von andern Rechtsmitteln als den gesetzlichen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 30 KUVG