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Regeste

Art. 268, Art. 269, Art. 270, Art. 273 BStP.
Dem Staatsanwalt steht die Nichtigkeitsbeschwerde zu:
- gegen Kontumazialurteile (Erw. 1);
- nicht gegen die auf kantonales Recht gestützte Feststellung der kantonalen Behörde, dass in einem Punkte nicht Anklage erhoben wurde (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 268, Art. 269, Art. 270, Art. 273 BStP