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Regeste

1. Art. 269 und Art. 270 BStP; Legitimation zur Nichtigkeitsbeschwerde.
Der öffentliche Ankläger des Kantons kann mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde die Frage aufwerfen, ob die kantonale Vorinstanz eine bundesrechtliche Strafbestimmung zu Recht nicht angewendet hat, weil eine Verurteilung mit der EMRK nicht zu vereinbaren wäre (E. 1).
2. Art. 63 ff. und Art. 70 ff. StGB, Art. 6 Ziff. 1 EMRK.
Verletzung des Beschleunigungsgebotes im Strafverfahren; Sanktionsmöglichkeiten (z.B. Herabsetzung der Strafe, Verzicht auf Strafe, Verfahrenseinstellung). Verpflichtung des Richters, die Verletzung im Urteil ausdrücklich festzuhalten und darzulegen, wie und in welchem Ausmass er diesen Umstand berücksichtigt hat (E. 3 und 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 269 und Art. 270 BStP, Art. 63 ff. und Art. 70 ff. StGB, Art. 6 Ziff. 1 EMRK