Regeste
Art. 134 OG. Soweit eine Beschwerde um die Befreiung vom Selbstbehalt vorliegt, betrifft sie die Bewilligung oder Verweigerung von Versicherungsleistungen und wird daher in der Regel kostenlos erledigt.
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: