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Regeste

Zusammenfallen von Renten der In validenversicherung mit solchen der obligatorischen Unfallversicherung oder Militärversicherung (Art. 45 Abs. 1 IVG und Art. 39bis Abs. 4 IVV).
Kürzungsverfahren, wenn die Ehefrau nach Art. 33 Abs. 3 IVG Anspruch auf die halbe Ehepaarrente hat.

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Referenzen

Artikel: Art. 45 Abs. 1 IVG, Art. 39bis Abs. 4 IVV, Art. 33 Abs. 3 IVG