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Regeste

Art. 38 Ziff. 2 und 3 StGB; Probezeit, Weisungen.
Bestimmung der Dauer der Probezeit eines bedingt Entlassenen insbesondere im Hinblick auf die Dauer der Reststrafe und der auferlegten Weisungen (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 38 Ziff. 2 und 3 StGB