Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 63 StGB; Strafzumessung; Begründungsanforderungen.
Wenn die obere kantonale Instanz in Abweichung vom unterinstanzlichen Urteil Umstände anführt, die im Rahmen von Art. 63 StGB strafmindernd zu berücksichtigen sind (wie etwa ein wesentlich geringerer Deliktsbetrag), muss sie begründen, weshalb sie dennoch die gleiche Strafe ausspricht wie die untere Instanz.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 63 StGB