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Regeste

Freigabe eines Zollpfandes.
Voraussetzungen (Art. 121 Abs. 3 und Art. 122 Abs. 2 ZG).
Ist das Eigentum an den als Zollpfänder beschlagnahmten Gegenständen umstritten, kann eine Freigabe der Pfänder erst erfolgen, wenn mit genügender Sicherheit vorfrageweise über das Eigentum an ihnen entschieden werden kann.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 121 Abs. 3 und Art. 122 Abs. 2 ZG