Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

1. Art. 48 Abs. 2 und 50 Abs. 3 IRSG; Auslieferungshaft; Beschwerde.
Die Beschwerde an die Anklagekammer des Bundesgerichts kann nicht nur gegen den Haftbefehl, sondern auch gegen jede die Aufhebung der Auslieferungshaft ablehnende Verfügung erhoben werden (E. 1).
2. Art. 6 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Schweiz und Belgien über gegenseitige Auslieferung von Verbrechern vom 13. Mai 1874. Mitteilung der dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegenden Aktenstücke an den Verfolgten.
Für die in dieser Bestimmung vorgesehene Mitteilung, ohne welche die provisorische Verhaftung nach Ablauf von drei Wochen aufhören soll, können grundsätzlich auch Fotokopien verwendet werden (E. 2).