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Regeste

Art. 21 Abs. 1 IVG, Ziff. 13.05* und Ziff. 13.06* HVI Anhang.
- Zeitliche Anwendbarkeit der ab 1. Januar 1983 in Kraft stehenden Ziff. 13.05* und 13.06* HVI Anhang (Erw. 1b).
- Hat der Versicherte Anrecht auf Beiträge an eine Rampe auf der Grundlage einer Beitragsgewährung an einen Treppenfahrstuhl, wenn er die Anspruchsvoraussetzungen nur für das letztgenannte Hilfsmittel erfüllt? Voraussetzungen einer solchen Leistungszusprechung (Präzisierung der Rechtsprechung); in casu Voraussetzungen verneint (Erw. 2d).

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Referenzen

Artikel: Art. 21 Abs. 1 IVG