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Regeste

Art. 104 und 105 KUVG, Art. 110 Abs. 1 UVG.
Die von einer Rekurskommission des SUVA-Verwaltungsrates kraft des Art. 104 KUVG im Jahre 1983 erlassene Entscheidung ist definitiv (Art. 105 KUVG), auch wenn sie nach dem 31. Dezember 1983 eröffnet worden ist.
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist unzulässig.

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Referenzen

Artikel: Art. 104 und 105 KUVG, Art. 110 Abs. 1 UVG, Art. 104 KUVG