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Regeste

Art. 28g ff. ZGB; Berichtigung des Medienunternehmens.
Voraussetzungen, unter denen eine Berichtigung des Medienunternehmens das schutzwürdige Interesse an einer Gegendarstellung entfallen lässt (E. 3-7).

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Referenzen

Artikel: Art. 28g ff. ZGB