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Regeste

Art. 173 und 177 StGB; üble Nachrede, Beschimpfung.
In der politischen Auseinandersetzung ist eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung nur mit grosser Zurückhaltung anzunehmen (E. 3c, Bestätigung der Rechtsprechung).
Konkretisierung dieses Grundsatzes (E. 3-6).
Zum Bedeutungsgehalt von Dialektausdrücken in einem hochdeutsch abgefassten Presseerzeugnis (E. 5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 173 und 177 StGB