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Regeste

Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 AVIG; Art. 11 Abs. 3 AVIV: Anrechenbare Beitragszeit.
Die Abgeltung des Ferienanspruches in Form eines Zuschlages zum Stunden- oder Monatslohn führt nicht zu einer Erhöhung der anrechenbaren Beitragszeit entsprechend der auf Ferientage oder -wochen umgerechneten Ferienentschädigung (Erw. 4; Änderung der mit BGE 112 V 226 Erw. 2d begründeten Rechtsprechung).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 112 V 226

Artikel: Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 AVIG, Art. 11 Abs. 3 AVIV