Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 16 Abs. 4, Art. 97 Ziff. 1 Abs. 2 SVG. Nichtabgabe des wegen Nichtbezahlens von Verkehrsgebühren entzogenen Fahrzeugausweises.
Der Entzug des Fahrzeugausweises wegen Nichtbezahlens von Verkehrsgebühren ist nur so lange möglich, als der Gebührenschuldner Halter des Fahrzeuges ist, für welches die Verkehrsgebühren ausstehend sind. Ist er nicht mehr Halter dieses Fahrzeuges, kann ihm nicht der Ausweis betreffend ein anderes Fahrzeug, für das er keine Verkehrsgebühren schuldet, entzogen werden. Der Entzug des ein anderes Fahrzeug betreffenden Ausweises stellt eine offensichtliche Gesetzesverletzung dar, und die Nichtabgabe dieses Fahrzeugausweises ist daher nicht strafbar.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 16 Abs. 4, Art. 97 Ziff. 1 Abs. 2 SVG