Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 339 aoR, Haftung des Arbeitgebers.
Verschulden des Arbeitgebers, der eine für den Haushalt bestimmte heizbare Wäschemange nicht mit den geeigneten Sicherheitsvorkehren versehen und die Arbeitnehmerin nicht über die Gefahren der Maschine unterrichtet hat (Erw. 2 a).
Herabsetzung des Schadenersatzes wegen Mitverschuldens der Verunfallten (Erw. 2 b).
Medizinische Invalidität und Erwerbsunfähigkeit (Erw. 5).
Bestimmung des künftigen Erwerbsausfalles unter Berücksichtigung von Tätigkeit und Alter der Verunfallten sowie deren Absicht, in ihre Heimat zurückzukehren (Erw. 6).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Navigation

Neue Suche