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Regeste

Art. 67, Art. 72 Abs. 2 KVG; Art. 110 KVV: Beginn der Taggeldleistungspflicht.
Art. 72 Abs. 2 KVG unterscheidet zwischen der Entstehung des Anspruchs und dem Leistungsbeginn.
Art. 110 KVV schiebt nicht die Entstehung des Taggeldanspruchs, die in Art. 72 Abs. 2 Satz 1 KVG geregelt ist, hinaus, sondern befreit die Krankenkasse von der an sich bestehenden Taggeldleistungspflicht.

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Referenzen

Artikel: Art. 110 KVV, Art. 67, Art. 72 Abs. 2 KVG, Art. 72 Abs. 2 KVG, Art. 72 Abs. 2 Satz 1 KVG