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Regeste

Art. 55 Abs. 1 SSV.
Auf einer geraden Strasse ohne Unterbrüche durch Kreuzungen etc., wo dem Trottoir entlang Parkfelder markiert sind, dürfen daran anschliessend mindestens auf eine Länge von 5-6 Personenwagen keine Fahrzeuge aufgestellt werden; im Zweifel ist ein Verbot zu signalisieren.

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Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 1 SSV