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Regeste

Art. 41 IVG, Art. 87 Abs. 3 (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung) und Abs. 4 IVV: Zeitlich massgebender Sachverhalt.
Zur Reichweite der Analogie zwischen Rentenrevisions- und Neuanmeldungsverfahren bezüglich der für die Glaubhaftmachung einer anspruchsbeeinflussenden Tatsachenänderung massgebenden zeitlichen Vergleichsbasis (Erw. 3; Präzisierung der in BGE 109 V 265 Erw. 4a sowie im Urteil M. vom 28. Juni 2002 [I 50/02] dargelegten Grundsätze).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 109 V 265

Artikel: Art. 41 IVG