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Regeste

Art. 25bis, Art. 30 Abs. 1 und 2 aMVG: res iudicata.
Der Umstand, dass ein Begehren um Anpassung einer anteiligen Hinterlassenenrente an die Lohn- und Preisentwicklung vom Eidg. Versicherungsgericht abgewiesen wurde, steht der Beurteilung eines neuen, im wesentlichen gleichlautenden, aber auf anderer rechtlicher Grundlage beruhenden Gesuchs nicht entgegen.

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Referenzen

Artikel: Art. 30 Abs. 1 und 2 aMVG