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Regeste

Art. 24a Abs. 1 und Art. 7 Abs. 3 lit. b VZV; Kontrollfahrt, vertrauensärztliche Untersuchung.
Die Kontrollfahrt kann angeordnet werden zur Abklärung, ob ein älterer auffälliger Lenker noch als geeignet erscheint. Die bei Ausweisinhabern von mehr als 70 Jahren alle zwei Jahre durchzuführende vertrauensärztliche Untersuchung schliesst eine Kontrollfahrt nicht aus.

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Referenzen

Artikel: Art. 24a Abs. 1 und Art. 7 Abs. 3 lit. b VZV