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Regeste a

Gesamtarbeitsvertrag (GAV); Nachwirkung nach Ablauf der Geltungsdauer.
Der Wegfall des GAV verändert den Inhalt der unterstellten Einzelarbeitsverträge vorbehältlich anderer Abrede nicht (E. 3.1).

Regeste b

Art. 329c OR; Verwirkung des Ferienanspruchs.
Die Rechtsprechung, nach welcher der Anspruch verwirkt, wenn die Ferien des laufenden Dienstjahres nicht spätestens im Folgejahr bezogen werden, ist überholt (E. 3.2).

Regeste c

Art. 323b Abs. 3 OR; Nebenabrede bei einem Arbeitsvertrag; "Truckverbot".
Eine Verpflegungsvereinbarung, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, beim Arbeitgeber Mahlzeiten zu beziehen, ist unzulässig (E. 4).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 329c OR, Art. 323b Abs. 3 OR