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Regeste

Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe 2000; Anspruch der Arbeitnehmenden auf Abschluss einer Kollektivversicherung, die im Krankheitsfall bestimmte Taggeldleistungen erbringt; Prämienbefreiung.
Auslegung der normativen Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen (E. 2).
Die Ansprüche der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kollektivversicherung erlöschen nicht ohne weiteres mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern können dieses überdauern (E. 3 und 4).
Ein Arbeitgeber, der seiner Verpflichtung zum Abschluss einer Kollektivversicherung mit den zugesicherten Leistungen nicht nachkommt, haftet für den Schaden, welcher den Arbeitnehmenden daraus entsteht (E. 5).