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Regeste

Art. 55 Abs. 1 und 4 BtG, Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen.
Gelangt das Bundesgericht bei der Beurteilung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde zum Schluss, die Auflösung des Dienstverhältnisses sei ungerechtfertigt, kann es nicht nur eine Entschädigung zusprechen, sondern gegebenenfalls die Wiedereinsetzung des administrativ entlassenen Beamten verfügen.

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Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 1 und 4 BtG