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Regeste a

Art. 49 Abs. 2 ATSG; Feststellungsverfügung; Begriff des schützenswerten Interesses.
Eine versicherte Person hat ein schützenswertes Interesse, durch die zuständige Ausgleichskasse klären zu lassen, ob die ihr derzeit gewährten Sozialversicherungsleistungen im Falle des Wegzugs ins Ausland weiterhin ausgerichtet werden (E. 1).

Regeste b

Art. 42 Abs. 1 IVG; Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004; Protokoll zu Anhang II FZA; Export der Hilflosenentschädigung.
Angesichts des durch die Europäische Union und die Schweiz in Ziff. II des Protokolls zu Anhang II FZA klar zum Ausdruck gebrachten Willens untersteht die Hilflosenentschädigung nicht dem Prinzip des Leistungsexports gemäss Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (E. 6).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 49 Abs. 2 ATSG, Art. 42 Abs. 1 IVG