Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

1. Art. 240 ff. StGB. Sie schützen nur Geld, das gesetzlichen Kurs hat (Erw. 1).
2. Art. 19, 20 StGB. Irrige Vorstellung über den Sachverhalt, Rechtsirrtum (Erw. 2 und 3).
3. Art. 278 BStP. Nur der unterliegenden Partei können Kosten auferlegt werden (Erw. 4).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 240 ff. StGB, Art. 19, 20 StGB, Art. 278 BStP