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Regeste

Kantonales Steuerrecht, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Willkür.
Die Steuerbehörden können ohne Willkür als steuerbares Kapital auch die Darlehen betrachten, die eine Aktiengesellschaft bei der Gründung von ihren Aktionären erhält, sofern das Grundkapital zum Zwecke der Steuerumgehung auf einen unzureichenden Betrag festgesetzt ist (Erw. 1).
Dieses Vorgehen ist jedoch ausgeschlossen, wenn das kantonale Steuerrecht es ausdrücklich oder dem Sinne nach verbietet. Das trifft für das Steuerrecht des Kantons Wallis nicht zu (Erw. 2).