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Regeste

Umwandlung einer Scheidungs- in eine Trennungsklage. Art. 146 ZGB.
Die Partei, deren Scheidungsbegehren gutgeheissen wurde, ist berechtigt, ihre Scheidungsklage unabhängig vom Schicksal einer allfälligen Scheidungsklage des andern Ehegatten in eine Trennungsklage umzuwandeln.

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Referenzen

Artikel: Art. 146 ZGB