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Regeste

Art. 85 lit. a OG; kantonales Finanzreferendum.
1. Begriff der "einmaligen Gesamtausgabe" im Gegensatz zur "jährlich wiederkehrenden Verwendung" (E. 2 a).
2. Anfechtungsobjekt und Fristbeginn bei Beschwerden wegen Verletzung derReferendumspflicht, wenn eine einmalige Gesamtausgabe in mehrere Teilausgaben zerlegt wird. Rechtliche Bedeutung von Budgetbeschlüssen (E. 2 b).
3. Begriff der "neuen" Ausgabe. Die Aufwendungen für eine nach wissenschaftlichen Prinzipien durchzuführende Arbeitsplatzbewertung für das gesamte Staatspersonal stellen nach thurgauischem Verfassungsrecht eine "neue" Ausgabe dar (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 85 lit. a OG