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Regeste

Art. 87 OG. Ablehnung eines Experten im Patentprozess wegen Befangenheit; der Beschluss, mit dem die Abberufung abgelehnt wird, ist mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbar (Erw. 1).
Ablehnung des Experten; Verfahren; Willkür der Annahme von Befangenheit? (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 87 OG