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Regeste

Art. 85 lit. a OG, Stimmrechtsbeschwerde.
Der Umstand, dass eine Einzelverfügung gegen einen vom Volk angenommenen Erlass verstösst, hat nicht zur Folge, dass die Einzelverfügung der Volksabstimmung zu unterbreiten wäre.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 85 lit. a OG