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Regeste

Streitwertangabe im Berufungsverfahren (Art. 55 Abs. 1 lit. a OG). Streitwert im Prozess über ein Pfandrecht bei unbestrittener Forderung (Erw. 1),
- insbesondere in einem Kollokationsstreit nach Art. 250 SchKG (Erw. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 1 lit. a OG, Art. 250 SchKG

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