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Regeste

Art. 368 Abs. 2 OR.
Relative Berechnungsweise des Abzuges am Werklohn bei Vorliegen eines Minderwertes. Berücksichtigung der Verbesserungskosten bei dieser Berechnung (E. 4a).
Zumutbarkeit der Berücksichtigung der Verbesserungskosten im vorliegenden Falle (E. 4b)?

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 368 Abs. 2 OR