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Regeste

Art. 522 Abs. 1 ZGB; Pflichtteilsverletzung durch Nacherbeneinsetzung.
Die Verletzung der Pflichtteilsrechte der Erben im Zusammenhang mit einer Nacherbeneinsetzung ist nicht abstrakt, sondern konkret zu betrachten (E. 5).

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Artikel: Art. 522 Abs. 1 ZGB

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