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Regeste

Art. 1 Abs. 2 lit. b AHVG und Art. 54 AHVV.
Berechnung der Ehepaarsrente eines Gatten, der wegen unzumutbarer Doppelbelastung vorübergehend von der Zugehörigkeit zur schweizerischen AHV befreit wurde. Berücksichtigung der Erwerbstätigkeit und Beitragsjahre der Ehefrau.

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 lit. b AHVG, Art. 54 AHVV