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Regeste

Heirat eines Ausländers in der Schweiz; Beweis der Ehefähigkeit; Art. 7e NAG und Art. 168 ZStV.
Damit einem Ausländer die Eheschliessung in der Schweiz bewiligt wird, muss er minimale Beweise seiner Ehefähigkeit erbringen können.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 7e NAG, Art. 168 ZStV

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