Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 41, 55 OR, unerlaubte Handlung.
Bruch eines elektrischen Kabels, das einem Versorgungsbetrieb gehört. Haftung des Verursachers für den Schaden, der vorübergehend vom Stromunterbruch betroffenen Unternehmen zugefügt worden ist.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41, 55 OR