Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 29 Abs. 1 IVG: Beginn des Rentenanspruchs bei langdauerndem labilem Kranksein.
Die - in retrospektiver Würdigung des Sachverhalts zu ermittelnde - Wartezeit gemäss der 2. Variante beginnt in dem Zeitpunkt zu laufen, da eine durch den versicherten Gesundheitsschaden bewirkte erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eingetreten ist.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 1 IVG