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Regeste

Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung im Strafverfahren.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren gegen Minderjährige gemäss § 372 der Zürcher Strafprozessordnung verletzt Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht.

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Artikel: Art. 6 Ziff. 1 EMRK

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