Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 63 OR; Art. 47 Abs. 1 AHVG: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen im Bereich der Beruflichen Vorsorge. Mangels statutarischer oder reglementarischer Regelung stützt sich die Forderung auf Rückerstattung von Leistungen der beruflichen Vorsorge, welche eine Vorsorgeeinrichtung zu Unrecht ausgerichtet hat, auf die Art. 62 ff. OR. Erstreckung der in BGE 128 V 50 für die weitergehende Vorsorge entwickelten Grundsätze auf den obligatorischen Bereich. Verjährungseinrede.
Art. 2 Abs. 2 ZGB: Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede. Bei länger anhaltendem Schweigen des Schuldners während der Einigungsverhandlungen muss der Gläubiger reagieren. Der Schuldner, der sich auf die Verjährung einer Forderung beruft, handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sein Verhalten für die verspätete Handlung des Gläubigers nicht mehr kausal ist.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 128 V 50

Artikel: Art. 63 OR, Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 62 ff. OR, Art. 2 Abs. 2 ZGB