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Regeste

Art. 15 USG, Art. 8, 13, 36 und 40 Abs. 3 LSV; Lärmschutz bei Erweiterung einer Kunsteisbahn.
Ist schon die bestehende Sportanlage sanierungsbedürftig? Diese Frage ist nur ungenügend abgeklärt worden (E. 2 und 3).
- Art. 36 LSV verleiht nicht nur einen Anspruch auf rechtliches Gehör, sondern statuiert eine Ermittlungspflicht der Behörden (E. 3a).
- Grundsätze zur Beurteilung von Lärmimmissionen direkt gestützt auf Art. 15 USG, wenn Belastungsgrenzwerte fehlen (E. 3b).
- Bei der Abklärung der Sanierungspflicht gemäss Art. 13 Abs. 1 LSV sind keine speziellen Massstäbe anzulegen (E. 3c).
Kann die Baubewilligung für die Erweiterungsbaute nur erteilt werden, wenn vorgängig die Sanierungspflicht abgeklärt und allenfalls die Sanierung angeordnet worden ist? Frage verneint (E. 4).
- Sowohl Art. 8 Abs. 2 LSV als auch Art. 15 USG verlangen nur bei wesentlichen, für die Lärmbelastung erheblichen Änderungen von Anlagen eine sofortige Sanierung (E. 4b, c).

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Referenzen

Artikel: Art. 15 USG, Art. 36 LSV, Art. 13 Abs. 1 LSV, Art. 8 Abs. 2 LSV