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Regeste

Doppelbesteuerung, Steueraufteilung.
Eine Aufteilung der Steuerhoheit zwischen dem Arbeitsort und dem Familienort rechtfertigt sich dann, wenn zwar der unselbständig erwerbende Steuerpflichtige am Arbeitsort eine leitende Stellung einnimmt, sich aber sein zivilrechtlicher Wohnsitz auf Grund der familiären und gesellschaftlichen Beziehungen am Familienort befindet, obschon er nicht täglich an diesen zurückkehrt.