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Regeste

Art. 81 Abs. 1 KUVG.
- Wiederaufnahme der ärztlichen Behandlung und Pflicht der SUVA, einen Rückfall oder Spätfolgen eines versicherten Unfalles zu übernehmen (Bestätigung der Rechtsprechung).
- Keine analoge Anwendung der Bestimmungen des Art. 27 Abs. 1 MVG über die Wiederaufnahme der ärztlichen Behandlung (Erw. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 81 Abs. 1 KUVG, Art. 27 Abs. 1 MVG