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Regeste

Art. 21 IVG
- Kein Anspruch des Versicherten auf jedes zur bestmöglichen Erreichung des Eingliederungserfolges geeignete Hilfsmittel.
- Über die Abgabe von Blindenführhunden an nicht erwerbstätige Hausfrauen.

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Referenzen

Artikel: Art. 21 IVG