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Regeste

Art. 6 Abs. 2 lit. a Ziff. 3, Art. 8 Abs. 3 BewB (SR 211.412.41); Art. 12a Abs. 1 BewV (SR 211.412.411).
1. Bei der Frage, ob die einer Person im Ausland erteilte Erwerbsbewilligung für ein Grundstück in der Schweiz wegen der Verletzung einer in der Bewilligung gestellten Auflage widerrufen werden soll, besitzt die zuständige Behörde einen gewissen Ermessensspielraum: Begrenzung dieses Ermessensspielraumes (E. 3).
2. Umfang des Wohn- und Grundeigentums, das eine Person im Ausland gestützt auf Art. 6 Abs. 2 lit. a BewB in der Schweiz erwerben darf (E. 4b).
3. Anwendung der Grundsätze im konkreten Fall (E. 5). Direkte Rückweisung der Sache an die erste kantonale Instanz (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 3 BewB, Art. 12a Abs. 1 BewV, Art. 6 Abs. 2 lit. a BewB