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Regeste

Haftpflicht für Gewässerverschmutzung, Art. 41 ff. OR.
Rechtsnatur der Befugnisse des Staates in Bezug auf die Fischerei (Erw. II 2).
Ausmass des Schadenersatzes, den die für die Verschmutzung verantwortlichen Unternehmen dem Staat schulden.
Beläuft sich der Ersatzanspruch auf den Wert der eingegangenen Fische oder nur auf den Preis der Tiere, die ohne die Verschmutzung normalerweise gefangen worden wären, oder auch noch auf die Kosten der Wiederbevölkerung des Gewässers? (Erw. II 3-5).

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Referenzen

Artikel: Art. 41 ff. OR